Das Zutatenverzeichnis muss auch
bei Online-Angeboten vollständig sein!

Alle Angaben, die laut Lebensmittelinformationsverordnung auf einem Lebensmittel anzugeben sind, müssen auch im Online-Angebot vor dem Kauf verfügbar sein:

· Bezeichnung des Lebensmittels
· Verzeichnis der Zutaten
· allergene Stoffe
· Nettofüllmenge
· Name und Anschrift des Lebensmittelherstellers
· Ggf. Ursprungsland oder Herkunftsort
· Nährwertdeklaration (verpflichtend ab 13. Dezember 2016)

Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum müssen vor dem Kauf nicht angegeben werden.

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