1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells
1.1 Einleitung
1.1.4 Verpflichtung zur Anwendung des V-Modell XT
Am 4. November 2004 hat der Interministerielle Koordinierungsausschuss (IMKA, mittlerweile abgelöst durch den Rat der IT-Beauftragten) das V-Modell XT zur Anwendung innerhalb der Bundesministerien und ihrer nach gelagerten Behörden empfohlen. Eine Empfehlung des IMKA ist bindend; ein abweichendes Vorgehen ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Das V-Modell XT Bund ist ein Angebot an alle Behörden, die Entwicklungsprojekte durchführen und dabei zusätzliche Unterstützung erhalten möchten. Um den Charakter eines Angebots zu unterstreichen, wird die Anwendung des V-Modell XT Bund nicht erneut durch den Rat der IT-Beauftragten empfohlen. Behörden bleiben also weiterhin durch die Empfehlung des IMKA zur Anwendung des V-Modell XT verpflichtet. Dieser Verpflichtung können sie insbesondere durch Anwendung des V-Modell XT Bund nachkommen, da dieses konform zum V-Modell XT ist.