1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells
1.1 Einleitung
1.1.3 Weiterentwicklung des V-Modell XT Bund
Neben den Änderungen im Referenzmodell müssen behördenspezifische Anpassungen aktualisiert werden. Aus diesem Grund betreibt die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) eine Änderungssteuerungsgruppe für das V-Modell XT Bund. Die Änderungssteuerungsgruppe besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik,
- Vertreter des Referats Standards und Methoden in der BIT (BIT A 4),
- Vertreter von behördenspezifischen Modellen, die das V-Modell XT Bund erweitern,
- Vertreter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik,
- Vertreter der im V-Modell XT referenzierten Bundesstandards (UfAB, WiBe 4.1),
- Vertreter von Behörden, die das V-Modell XT Bund regelmäßig anwenden.
Jede Bundesbehörde kann Änderungsanträge an die Änderungssteuerungsgruppe des V-Modell XT Bund stellen, die dann bewertet und in der Folge umgesetzt oder abgelehnt werden. Am einfachsten ist die Übermittlung eines Änderungsantrags (siehe Problemmeldung/Änderungsantrag) an die E-Mail-Adresse v-modell-xt@bva.bund.de.