1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells
1.1 Einleitung
1.1.2 V-Modell XT Bund als Erweiterung des V-Modell XT
Das V-Modell XT als Vorgehensmodell für die Entwicklung von IT-Systemen kann in öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privat-wirtschaftlichen Organisationen Anwendung finden. Durch die allgemeine Ausgestaltung des V-Modell XT für eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgabengebiete werden besondere Anforderungen bundesbehördlicher Einrichtungen vernachlässigt. Aus diesem Grund ist die Anwendbarkeit des V-Modell XT innerhalb einer Bundesbehörde nicht unmittelbar möglich.
Das V-Modell XT enthält einen Erweiterungsmechanismus und kann damit an unterschiedliche Einsatzumgebungen angepasst werden. Auf einem bestehenden Referenzmodell können beliebige Erweiterungsmodelle aufbauen. Diese Erweiterungsmodelle enthalten die Änderungen und Ergänzungen im Vergleich zum Referenzmodell. Entsprechende Werkzeuge „verweben“ Referenzmodell und Erweiterungsmodell zu einem zusammenhängenden organisationsspezifischen Vorgehensmodell (siehe KTF10). Bei Aktualisierung des V-Modell XT kann damit eine fortgeschriebene Version des Gesamtmodells automatisch erzeugt werden.
Das V-Modell XT Bund nutzt dieses Erweiterungsmechanismus. Kern des Vorgehensmodells sind damit die Inhalte des V-Modell XT, die speziell für den Einsatz in Behörden verändert und ergänzt wurden. Dies umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
- Das V-Modell XT Bund unterstützt ausschließlich die für Behörden besonders wichtigen Projekttypen Systementwicklungsprojekt (AG) und Systementwicklungsprojekt (AG/AN). Außerdem sind die Vorgehensbausteine HW-Entwicklung und Messung und Analyse im Vergleich zum V-Modell XT nicht enthalten.
- Zahlreiche Organisationsrollen definieren die Einbindung eines V-Modell-Projekts in die umgebende Behördenorganisation, insbesondere auch die Abstimmung mit dem IT-Betrieb.
- Das Vorgehen zur Vergabe von Entwicklungsprojekten stützt sich direkt auf die entsprechenden Inhalte der UfAB.
- Die Inhalte zur Systemsicherheit und zum Datenschutz wurden in Abstimmung mit dem BSI überarbeitet.
- Die optische Erscheinung entspricht dem Corporate Design des Bundes.
- Das V-Modell XT Bund enthält ausschließlich solche Konventionsabbildungen, die im Kontext von Bundesbehörden relevant sind.