4 Teil 5: V-Modell-Referenz Produkte
4.3 Produkte
4.3.11 Angebots- und Vertragswesen
4.3.11.1 Lieferung
Vorgehensbaustein |
Sinn und Zweck
Die Lieferung besteht aus den im Vertrag (von AG) festgelegten Liefergegenständen. Dabei kann es sich um Systemelemente wie Software und Hardware oder Dokumente handeln. Für den Transport der Liefergegenstände ist eine geeignete Verpackung zu verwenden, die die unversehrte Ankunft beim Auftraggeber gewährleistet. Dabei ist zu beachten, dass möglicherweise auch die Verpackung entwickelt werden muss. Daneben sind die relevanten Lieferpapiere wie beispielsweise Versand-/Frachtpapiere, Zoll-/Exportpapiere, Lieferschein, Release Notes oder Warenausgangsbelege Bestandteil der Lieferung. Die Konfiguration der Liefergegenstände muss den Lieferpapieren entnommen werden können, damit der Auftraggeber die entsprechenden Empfangsbestätigungen ausstellen kann.
Wann ist das Produkt entscheidungsrelevant?
Entscheidungspunkt |
Wer ist beteiligt?
Verantwortlich |
|
Mitwirkend |
Womit kann das Produkt erstellt werden?
Werkzeuge |
Keine |
Methoden |
Keine |
Wie erstellt man das Produkt?
Aktivität |
Lieferung erstellen und ausliefern |
Die (Teil-)Lieferung wird entsprechend der im Vertrag (von AG) festgelegten Sollkonfiguration der Liefergegenstände zusammengestellt.
Der Transport wird geplant, dabei werden gegebenenfalls eine Transportversicherung abgeschlossen sowie nötige Zustimmungen eingeholt. Die relevanten Lieferpapiere werden erstellt. Die Konfiguration der Liefergegenstände muss den Lieferpapieren entnommen werden können, damit der Auftraggeber die Vollständigkeit der Lieferung feststellen kann. Daneben wird ein Übergabe- oder Abholtermin mit dem Auftraggeber vereinbart.
Nach Verpackung der Liefergegenstände zusammen mit den Lieferpapieren wird der Transport der (Teil-)Lieferung veranlasst.
Welche Abhängigkeiten hat das Produkt?
Erzeugt durch |
Planung und Steuerung |
Erzeugt |
Das Produkt erzeugt keine weiteren Produkte. |
Hängt inhaltlich ab von |
Das Produkt hat keine inhaltlichen Abhängigkeiten. |