5 Teil 7: V-Modell-Referenz Konventionsabbildungen
5.2 Konventionsabbildungen
5.2.2 UfAB V
5.2.2.10 EU-weit: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Bei diesem Verfahren kann mit einem beschränkten Kreis potenzieller Auftragnehmer weitgehend über den Auftragsinhalt und den Preis verhandelt werden. Die Auswahl der Teilnehmer ist abhängig von dem jeweiligen Ausnahmetatbestand, der zu diesem Verfahren geführt hat.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Positive Bedarfsfeststellung (Vorhandensein des Produkts Projektauftrag)
- Haushaltsmittelfreigabe
- Überschreiten eines Schwellenwertes
- Vorliegen eines Ausnahmetatbestands
Die Auswahl dieses Verfahrens ist in jedem Fall gründlich zu dokumentieren und zu begründen, da es sich um eine besondere Ausnahme handelt.
Besonderheiten
Bei diesem Verfahren gelten verbindlich einzuhaltende Fristen, wie z.B.:
- Informations- und Wartefrist: 15 Kalendertage
Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens findet sich im Modul Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb der UfAB V.
Element der Konvention |
Wird erfüllt durch |
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb |
Entscheidungspunkt: Anforderungen festgelegt, Entscheidungspunkt: Projekt ausgeschrieben, Entscheidungspunkt: Projekt beauftragt, Disziplin: Ausschreibungswesen (Vergabeakte) |