5 Teil 7: V-Modell-Referenz Konventionsabbildungen
5.2 Konventionsabbildungen
5.2.2 UfAB V
5.2.2.7 EU-weit: Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist der Regelfall, bei dem eine Vergabe der Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren mit einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen EU-weit durchgeführt wird.
Nach der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und den jeweiligen nationalen Veröffentlichungsorganen können sich die Interessenten die Vergabeunterlagen (Ausschreibung) zusenden lassen und ihr Angebot innerhalb der festgelegten Frist bei der Vergabestelle einreichen.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Positive Bedarfsfeststellung (Vorhandensein des Produkts Projektauftrag)
- Haushaltsmittelfreigabe
- Überschreiten eines Schwellenwertes
Besonderheiten
Beim offenen Verfahren gelten verbindlich einzuhaltende Fristen, wie z.B.:
- Frist zum Versand der Vergabeunterlagen (Ausschreibung): 6 Kalendertage
- Angebotsfrist: 52 Kalendertage
- Informations- und Wartefrist: 15 Kalendertage
Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens findet sich im Modul Offenes Verfahren der UfAB V.
Element der Konvention |
Wird erfüllt durch |
Offenes Verfahren |
Entscheidungspunkt: Anforderungen festgelegt, Entscheidungspunkt: Projekt ausgeschrieben, Entscheidungspunkt: Projekt beauftragt, Disziplin: Ausschreibungswesen (Vergabeakte) |