4 Teil 5: V-Modell-Referenz Produkte

4.3 Produkte

4.3.12 IT-Organisation und Betrieb

4.3.12.1 Betriebliche Freigabeerklärung

Vorgehensbaustein

Betriebsübergabe

Sinn und Zweck

Die Betriebliche Freigabeerklärung bestätigt, dass das entwickelte System in Betrieb genommen werden darf. Sie wird vom Technikkoordinator vorbereitet und vom IT-Service-Transition-Verantwortlichen ausgestellt. Für den Fall, dass die Aspekte IT-Sicherheit und Datenschutz berücksichtigt werden müssen, sollten auch der IT-Sicherheitsverantwortliche und der Datenschutzbeauftragte beteiligt werden.

Wann ist das Produkt entscheidungsrelevant?

Entscheidungspunkt

Systembetrieb freigegeben

Wer ist beteiligt?

Dieses Produkt ist extern und wird nicht vom Projektteam erstellt.

Verantwortlich

IT-Service-Transition-Verantwortlicher

Mitwirkend

Technikkoordinator

Welche Vorlagen sind verfügbar?

Vorlagen

Produktvorlage wird generiert.

Beispielprodukte

Keine

Wie erstellt man das Produkt?

Aktivität

Freigabe erklären

Die Erklärung der betrieblichen Freigabe für ein geliefertes (Teil-)System erfolgt in Abstimmung mit der (fachlichen) Abnahmeprüfung des Produkts Lieferung (von AN). Das Produkt Betriebliche Freigabeerklärung wird auf Grundlage der im Produkt Prüfprotokoll Inbetriebnahme festgehaltenen Prüfergebnisse erstellt. Folgende Punkte sind dabei mindestens zu dokumentieren:

Welche Abhängigkeiten hat das Produkt?

Erzeugt durch

Planung und Steuerung

Erzeugt

Das Produkt erzeugt keine weiteren Produkte.

Hängt inhaltlich ab von

IT-Organisation und Betrieb

Prüfung

Vertragswesen

4.3.12.1.1 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus Betriebssicht

Das Thema beinhaltet eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus Betriebssicht und definiert, ob die Inbetriebnahme aus Sicht des Betriebes erfolgen kann.

4.3.12.1.2 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus Sicht der IT-Sicherheit

Das Thema beinhaltet eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus Sicht der IT-Sicherheit und definiert, ob die Inbetriebnahme aus Sicht der IT-Sicherheit erfolgen kann.

4.3.12.1.3 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus datenschutzrechlicher Sicht

Das Thema beschreibt eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus datenschutzrechtlicher Sicht und definiert, ob die Inbetriebnahme aus datenschutzrechtlicher Sicht erfolgen kann.

4.3.12.1.4 Anhang: Prüfprotokoll Inbetriebnahme

Das entsprechende Prüfprotokoll Inbetriebnahme wird der Betrieblichen Freigabeerklärung als Anhang beigefügt.