4 Teil 5: V-Modell-Referenz Produkte
4.3 Produkte
4.3.12 IT-Organisation und Betrieb
4.3.12.1 Betriebliche Freigabeerklärung
Vorgehensbaustein |
Sinn und Zweck
Die Betriebliche Freigabeerklärung bestätigt, dass das entwickelte System in Betrieb genommen werden darf. Sie wird vom Technikkoordinator vorbereitet und vom IT-Service-Transition-Verantwortlichen ausgestellt. Für den Fall, dass die Aspekte IT-Sicherheit und Datenschutz berücksichtigt werden müssen, sollten auch der IT-Sicherheitsverantwortliche und der Datenschutzbeauftragte beteiligt werden.
Wann ist das Produkt entscheidungsrelevant?
Entscheidungspunkt |
Wer ist beteiligt?
Dieses Produkt ist extern und wird nicht vom Projektteam erstellt.
Verantwortlich |
|
Mitwirkend |
Welche Vorlagen sind verfügbar?
Vorlagen |
Produktvorlage wird generiert. |
Beispielprodukte |
Keine |
Wie erstellt man das Produkt?
Aktivität |
Freigabe erklären |
Die Erklärung der betrieblichen Freigabe für ein geliefertes (Teil-)System erfolgt in Abstimmung mit der (fachlichen) Abnahmeprüfung des Produkts Lieferung (von AN). Das Produkt Betriebliche Freigabeerklärung wird auf Grundlage der im Produkt Prüfprotokoll Inbetriebnahme festgehaltenen Prüfergebnisse erstellt. Folgende Punkte sind dabei mindestens zu dokumentieren:
- Inhalt und Umfang der Freigabe
- zuständiger Anwendungsbetreuer/Ansprechpartner
Welche Abhängigkeiten hat das Produkt?
Erzeugt durch |
Planung und Steuerung |
Erzeugt |
Das Produkt erzeugt keine weiteren Produkte. |
Hängt inhaltlich ab von |
IT-Organisation und Betrieb
Prüfung
Vertragswesen |
4.3.12.1.1 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus Betriebssicht
Das Thema beinhaltet eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus Betriebssicht und definiert, ob die Inbetriebnahme aus Sicht des Betriebes erfolgen kann.
4.3.12.1.2 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus Sicht der IT-Sicherheit
Das Thema beinhaltet eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus Sicht der IT-Sicherheit und definiert, ob die Inbetriebnahme aus Sicht der IT-Sicherheit erfolgen kann.
4.3.12.1.3 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus datenschutzrechlicher Sicht
Das Thema beschreibt eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus datenschutzrechtlicher Sicht und definiert, ob die Inbetriebnahme aus datenschutzrechtlicher Sicht erfolgen kann.
4.3.12.1.4 Anhang: Prüfprotokoll Inbetriebnahme
Das entsprechende Prüfprotokoll Inbetriebnahme wird der Betrieblichen Freigabeerklärung als Anhang beigefügt.