3 Teil 4: V-Modell-Referenz Rollen
3.2 Rollen
3.2.3 Organisationsrollen
3.2.3.9 Personalvertretung
Beschreibung
Diese Rolle repräsentiert die nach Bundespersonalvertretungsgesetz [BPersVG] zu bildende Personalvertretung. Dieser wird eine Menge von Mitbestimmungsrechten gewährt, die auch im Rahmen von IT-Projekten zu beachten sind. Unter anderem bestimmt die Personalvertretung gemäß §75 und §76 BPersVG mit bei:
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
- Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg dienen.
Die Rolle überwacht darüber hinaus die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz [BGG] zu vermeidende Benachteiligung von behinderten Menschen. Insbesondere §11 BGG macht hier Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik.
Aufgaben und Befugnisse
- Mitwirkung bei der Genehmigung und der Zieldefinition von relevanten Projekten
- Mitwirkung bei der Anforderungsdefinition und dem Erreichen des Entscheidungspunkts Anforderungen festgelegt
- Mitwirkung bei der Rollenbesetzung in Projekten
- Mitwirkung bei der Abnahme von Systemen (insbesondere Barrierefreiheit)
Rollenbesetzung
Das Projekt sollte sich unmittelbar nach Projektbeginn einen direkten Ansprechpartner der Personalvertretung benennen lassen, der deren Belange im Rahmen des Projekts vertritt.
Mitwirkend an |