1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells
1.2 Grundkonzepte im Überblick
1.2.2 Projekttypen und Projektkonstellationen
Das V-Modell unterstützt unterschiedliche Projektkonstellationen und damit unterschiedliche Varianten, wie Auftraggeber, Auftragnehmer und eventuell Unterauftragnehmer zusammenspielen. Jede dieser Parteien führt bei sich ein Projekt durch und jedes Projekt wird durch einen zugehörigen Projekttypen charakterisiert. Das V-Modell bietet gleichsam für jeden Projekttyp ein „eigenes“ Vorgehensmodell mit teils unterschiedlichen Inhalten.
Abbildung 2: Projektkonstellationen bei der Anwendung des V-Modells
Die vom V-Modell XT Bund unterstützten Projekttypen und Projektkonstellationen sind aus Abbildung 2 ersichtlich und werden im Folgenden erläutert:
- Die erste Konstellation (links) zeigt den „klassischen“ Fall einer Behörde, die einen externen Dienstleister aus der Industrie mit der Durchführung einer Systementwicklung beauftragt. Die Behörde führt dabei ein Projekt des Projekttyps Systementwicklungsprojekt (AG) durch und definiert die Anforderungen an das System. Der externe Dienstleister führt seinerseits ein Projekt des Projekttyps Systementwicklungsprojekt (AN) durch und verantwortet die Systementwicklung. Die Industrie arbeitet nach dem allgemeinen V-Modell XT (oder einem dazu konformen Vorgehensmodell), während auf Behördenseite das V-Modell XT Bund die Grundlage der Projektdurchführung ist.
- Die zweite Konstellation (Mitte) zeigt den Fall, in dem eine Behörde sowohl die Anforderungen an ein System definiert, als auch die Gesamtverantwortung für die Entwicklung des Systems trägt. Die Behörde führt in diesem Fall ein Projekt nach dem Projekttyp Systementwicklungsprojekt (AG/AN) durch und verwendet dazu das V-Modell XT Bund.
- Die dritte Konstellation (rechts) zeigt zwei Behörden, von denen die eine nach dem Projekttyp Systementwicklungsprojekt (AG) vorgeht und die Anforderungen festlegt, während die andere Behörde als Dienstleister fungiert und die Verantwortung für die Systementwicklung trägt. Diese Konstellation ist etwa bei Entwicklungen durch IT-Dienstleister des Bundes relevant. Sie wird in der aktuellen Version des V-Modell XT Bund nicht unterstützt, da die vertraglichen Regelungen und die Vorgehensweise bei der Beauftragung einer Behörde sich wesentlich von den entsprechenden Regelungen bei der Beauftragung eines Dienstleisters aus der Industrie unterscheiden. Eine Unterstützung für die dritte Konstellation ist aber für zukünftige Ausbaustufen geplant.
Optional kann der Verantwortliche für die Systementwicklung in allen drei Konstellationen die Entwicklung von Systemteilen an Unterauftragnehmer vergeben, die dann in der Regel wiederum nach dem allgemeinen V-Modell XT vorgehen.