2 Teil 3: V-Modell-Referenz Tailoring
2.6 Vorgehensbausteine
2.6.7 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Benötigt mindestens einen von |
Überblick
Abbildung 46: Vorgehensbaustein Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Sinn und Zweck
Die Bundesverwaltung ist verpflichtet, ihre Projekte unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Im Kontext von IT-Projekten ist gemäß § 7 BHO für jedes IT-Projekt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) durchzuführen. Dieser Vorgehensbaustein fasst die dafür nötigen Produkte gemäß des Fachkonzepts WiBe 4.1 zusammen:
- WiBe Version 1 (Vorkalkulation)
- WiBe Version 2 (Zwischenkalkulation)
- WiBe Version 3 (Freigabekalkulation)
Die Produkte und deren Inhalte entsprechen den Vorgaben des Fachkonzepts. Zur Erstellung der einzelnen Kalkulationen ist der WiBe-Kalkulator zu verwenden. Die Erstellung der WiBe erfolgt nach folgendem Muster und zu folgenden Entscheidungspunkten:
- Die WiBe Version 1 (Vorkalkulation) ist im Vorfeld eines Projekts zu erstellen. Sie muss zum Entscheidungspunkt Projekt genehmigt vorgelegt werden.
- Die WiBe Version 2 (Zwischenkalkulation) wird projektbegleitend erstellt, wenn die Vorstellungen des zu realisierenden/zu beauftragenden Systems weiter gereift sind und eine präzisere Schätzung erlauben. Sie ist zum Entscheidungspunkt Anforderungen festgelegt vorzulegen.
- Die WiBe Version 3 (Freigabekalkulation) zum Abschluss des Entwicklungsprojekts vor der Übergabe in den Wirkbetrieb erstellt. Sie ist zum Entscheidungspunkt Projekt abgeschlossen vorzulegen.
Da ein V-Modell-Projekt mit dem Entscheidungspunkt Projekt abgeschlossen endet, wird die WiBe Version 4 (Erfolgskontrolle) nicht mehr im Rahmen des Projekts erstellt. Sie wird daher nicht durch das V-Modell erfasst.
Projekttypen, die diesen Vorgehensbaustein verpflichtend verwenden
Projekttypen |
Systementwicklungsprojekt (AG), Systementwicklungsprojekt (AG/AN) |