1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells
1.3 Managementmechanismen und Projektdurchführung
1.3.17 Abweichungen vom V-Modell
Kein Vorgehensmodell kann alle möglichen Projektsituationen vorhersehen. Deshalb kommt es im Projektalltag vor, dass vom Vorgehensmodell abgewichen werden muss. Dieser Fall ist im V-Modell bereits vorgesehen: Es legt fest, dass erforderliche Abweichungen vom V-Modell im Thema Abweichungen vom V-Modell des Projekthandbuchs dokumentiert werden müssen. Damit ist jederzeit ersichtlich und nachvollziehbar, welche Abweichungen warum nötig waren. Diese Informationen sind darüber hinaus sehr wichtig für die Pflege des Vorgehensmodells, da sich anhand der tatsächlichen Abweichungen in Projekten ggf. notwendige Anpassungen am Vorgehensmodell erkennen lassen.
Um Abweichungen zu erfassen, muss zunächst klar sein, was Abweichungen vom V-Modell überhaupt sind. Da der Begriff nicht präzise definiert ist, können hier nur Anhaltspunkte und Beispiele gegeben werden. Wichtigster Bezugspunkt ist zunächst der vorliegende Teil 1: Grundlagen des V-Modells. Dieser definiert die Grundfesten der V-Modell-Anwendung. Wird also beispielsweise ein Entscheidungspunkt erreicht, ohne eine Projektfortschrittsentscheidung zu erstellen oder ist im Projekt nicht ersichtlich, in welchem Zustand sich ein Produktexemplar befindet, ist das eine klare Abweichung vom V-Modell.
Auch das Tailoring kann eine Abweichung vom V-Modell bedeuten, wenn Projekttyp, Projekttypvariante und Projektmerkmalswerte entgegen ihrer Bestimmung verwendet werden und damit zu einem von den V-Modell-Autoren nicht vorgesehenen Tailoring-Ergebnis führen.
Wann ein Meilensteinplan vom V-Modell abweicht, ist präzise unter BF09 definiert. Darin ist u.a. vorgesehen, dass aufeinanderfolgende Entscheidungspunkte auf das gleiche Datum gelegt werden dürfen. Diese Regelung ließe sich ad absurdum führen, indem man alle Entscheidungspunkte auf einen Termin, nämlich den Projektendetermin legt. Eine derartige, dem Sinn der jeweiligen Regelung widersprechende Handhabung ist ebenfalls grundsätzlich nicht zulässig.
Die häufigste Frage der V-Modell-Anwender ist, welche Produkte im Rahmen eines V-Modell-Projekts zwingend erstellt werden müssen:
- Initiale Produkte müssen erstellt werden. Gibt es beispielsweise in einem Projekt kein QS-Handbuch, ist das eine Abweichung vom V-Modell.
- Anders ist die Lage bei erzeugten Produkten, wie z.B. dem Projekttagebuch oder der Risikoliste. Wird in einem Projekt kein Projekttagebuch geführt, so ist dies zunächst keine Abweichung vom V-Modell. Eine Abweichung vom V-Modell liegt nur dann vor, wenn aus dem Projekthandbuch nicht ersichtlich ist, ob ein Projekttagebuch geführt wird oder nicht.
- Eine kleine Besonderheit gibt es im Rahmen der Systemerstellung: Damit das System sowie SW-Einheiten überhaupt existieren, müssen sie selbst durch eine Architektur und ein Implementierungs-, Integrations- und Prüfkonzept erzeugt werden. Es stellt also eine Abweichung dar, wenn beispielsweise zu einem System keine Systemarchitektur und kein Implementierungs-, Integrations- und Prüfkonzept System existieren.
Zu guter Letzt ist es natürlich eine Abweichung vom V-Modell, wenn die Abweichungen vom V-Modell nicht an entsprechender Stelle dokumentiert werden.